Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat ihren Entwurf für ein Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) beraten und in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet. Dies teilte die Kommission am 28.5.2021 mit.
Die WAK-S beantragt ihrem Rat, die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz auf Bundes- wie auf Kantonsebene aufzuheben. Gleichzeitig sollen bei diesen Liegenschaften die Abzüge für die Gewinnungskosten (Unterhaltskosten, Kosten für die Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, Versicherungsprämien, Kosten der Verwaltung durch Dritte) sowie die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz und Rückbau auf Bundesebene aufgehoben werden, während die Kantone solche Abzüge weiterhin zulassen können sollen. Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten sollen gemäss Antrag der Kommission sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene weiterhin möglich bleiben, ausserdem sieht die Kommission neu einen befristeten Ersterwerberabzug vor. Selbstgenutzte Zweitliegenschaften hingegen sollen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben, ebenso die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften. Angesichts der hohen Privatverschuldung, die in erster Linie auf Hypothekarschulden zurückzuführen ist, ist die Reduktion der Verschuldungsanreize der Kommission ein zentrales Anliegen. Sie will hier den Hebel ansetzen und in Zukunft keinerlei Schuldzinsenabzüge mehr zulassen. Sie hat sich deshalb mit 7 zu 4 Stimmen für Variante 5 ihres Vernehmlassungsvorentwurfspdf ausgesprochen. Eine Minderheit beantragt eine Beschränkung der Schuldzinsenabzüge auf 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge. Der Entwurf der Kommission geht nun an den Bundesrat zur Stellungnahme. Er wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Ständerat behandelt.
Fazit:
Wer grössere Investitionen ins Eigenheim plant, sollte diese frühzeitig in Angriff nehmen...